Bedingungen des Lenovo Trade-In Programms

 
Das Lenovo Trade-In Programm (“Trade-In Programm”) bietet teilnahmeberechtigten Endkunden die Möglichkeit, für teilnahmeberechtigte Geräte nach dem Kauf eines berechtigten Ersatzprodukts einen Trade-In / Eintauschrabatt zu erhalten.
Die Rückgabe der Geräte im Rahmen des Lenovo Trade-In Programms (“Trade-In”) erfolgt im Auftrag von Lenovo über die TechProtect GmbH Max-Eyth-Straße 35, 71088 Holzgerlingen Sitz der Gesellschaft: Holzgerlingen, Amtsgericht Stuttgart HRB 245394.
Für das Trade-In Programm können Desktops, Notebooks und 2-in-1 PCs von allen Herstellern zurück gegeben werden.
Berechtigte Endbenutzer Kunden (“Teilnehmer”) sind geschäftliche Endbenutzer Kunden (Kleinunternehmen, Unternehmen mit steuerfreien Umsätzen, juristische Person des öffentlichen Rechts - Unternehmen, juristische person des öffentlichen Rechts mit USt-ID / Steuer-Nr.), die berechtigte Produkte bei einem Fachhändler oder/und auf lenovo.com in Deutschland erwerben.
Berechtigte Produkte sind der Lenovo Miix 320 (alle Modellnummern sind berechtigt), der Lenovo Miix 510 (alle Modellnummern sind berechtigt), der Lenovo Miix 520 (alle Modellnummern sind berechtigt), der Lenovo Miix 720 (alle Modellnummern sind berechtigt) und der Lenovo ThinkPad X1 Tablet (berechtigte Modellnummern: 20JB0018GE, 20JB001CGE, 20JB0019GE, 20JB001DGE, 20KJ001NGE, 20KJ001KGE) im teilnehmenden Land gekauft worden sind. Sie müssen im Besitz einer gültigen Rechnung des Händlers sein, die als Kaufnachweis dient.
Berechtigte Geräte sind die Produkte, die eingetauscht werden. Dies können Desktops, Notebooks und 2-in-1 PC aller Hersteller und jeden Alters sein, müssen jedoch in einem einwandfreien Zustand sein. Ein berechtigtes Gerät muss dem berechtigten Produkt entsprechen.
Dieses Programm läuft vom 1. Dezember 2016 bis einschließlich zum 31. Dezember 2018 (“Programmlaufzeit”). Der Kauf des berechtigten Produkts muss innerhalb des Aktionszeitraums geschehen und der Eintauschantrag muss innerhalb der Laufzeit des Programms gestellt werden, jedoch nicht später als bis zum 15. Januar 2019.
Bis zu fünf (5) Produkte können für den Eintausch kombiniert werden (fünf berechtigte Geräte, die für fünf berechtigte Produkte eingetauscht werden sollen).
Durch die Teilnahme an diesem Programm stimmt der Teilnehmer zu, an die Teilnahmebedingungen des Programms gebunden zu sein. Der Teilnehmer, der diese Bedingungen akzeptiert, muss derjenige sein, der die Geräte eintauscht und den Eintausch-Rabatt erhält.
Die Entscheidung des Organisators hinsichtlich aller Aspekte des Programms ist endgültig.
Der Teilnehmer muss der rechtmäßige Eigentümer des berechtigten Geräts und des berechtigten Produkts sein. Das berechtigte Gerät darf nicht an irgendeinen Mietvertrag gebunden sein und darf weder ganz noch teilweise als verloren oder gestohlen gemeldet sein. Fachhändlern / Wiederverkäufern und Vertriebspartnern ist es nicht erlaubt, sich im Auftrag ihrer Kunden oder als Vermittler für dieses Programm zu registrieren. Fachhändler und Vertriebspartner von Lenovo Produkte dürfen nicht an diesem Programm teilzunehmen.
Soweit nach geltenden Gesetzen zulässig, ist Lenovo nicht haftbar für irgendwelche Verluste, Schäden oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit diesem Programm entstehen.
Lenovo behält sich das Recht vor, dieses Programm jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einstellen oder ändern zu können.
Möglicherweise werden Sie aufgefordert, über ein Opt-In auf dem Formular die Zustimmung für den Empfang von Lenovo Werbe-E-Mails zu geben. Eine solche Einwilligung zum Empfang von Werbe-E-Mails ist nicht zwingend erforderlich, um an dem Programm teilzunehmen. Wenn Sie die Einwilligung zum Empfang dieser E-Mails geben, können Sie den Erhalt dieser E-Mails jederzeit ablehnen bzw. abstellen. Rufen Sie für weitere Details zu Lenovos Datenschutzrichtlinien http://www.lenovo.com/privacy/de/de/ auf.
 
Allgemeines
 
1. Alle Entscheidungen von Lenovo im Zusammenhang mit diesem Programm sind endgültig und es wird auf keine Korrespondenz eingegangen;
2. Lenovo behält sich das Recht vor, dieses Programm jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzustellen oder ändern zu können;
3. Lenovo behält sich das Recht vor, Informationen wie nötig zu überwachen, zu überprüfen, aufzubewahren und / oder offenzulegen, um geltendem Recht, Regulierungen, gerichtlichen Verfahren oder behördlichen Anfragen nachzukommen;
4. Lenovo kann dieses Programm dort für ungültig erklären, wo es nach geltendem Recht in irgendeiner Form besteuert, reguliert, verboten oder beschränkt wird.
5. Lenovo behält sich das Recht vor, unvollständige, geänderte oder unleserliche Anträge abzulehnen. Es wird keine Gewähr übernommen für Anträge, die verloren gegangen sind oder zu spät eingereicht oder fehlgeleitet wurden, beschädigt oder verspätet sind. Lenovo ist nicht verantwortlich für technische, Hardware -, Software -, Server -, Website- oder andere Fehler oder Schäden jeglicher Art, soweit diese verhindern, dass die Teilnehmer bei der Teilnahme an diesem Programm oder in anderer Weise behindern.
6. Lenovo behält sich das Recht vor, eine Prüfung aller Anträge vorzunehmen um sicherzustellen, dass alle Bedingungen des Programms erfüllt wurden und um eventuell weitere Informationen in Bezug auf irgendwelche und alle Trade-In Anträge, Forderungen und Belege zu erbitten.
7. Alle eingereichten Unterlagen für dieses Programm gehen in das Eigentum von Lenovo über und werden nicht zurückgegeben. Die Vorlage falscher, unrichtiger, irreführender oder betrügerischer Dokumentationen kann einen Ausschluss von diesem Programm und zukünftigen Lenovo Programmen zur Folge haben.
8. Dieses Abkommen unterliegt den Gesetzen des Landes, in dem der Teilnehmer an dem Programm teilnimmt.
9. Die Versandkosten für die Rücksendung der berechtigten Geräte gehen zu Lenovos Lasten.
10. Berechtigte Produkte, die für das Trade-In Programm registriert sind, dürfen nicht im Buy & Try Programm registriert werden.
 
REGELUNGEN UND ANFORDERUNGEN DES PROGRAMMS
• Nur berechtigte Produkte, die in dem Land erworben wurden, in dem der Teilnehmer seinen Antrag stellt, können für das Trade-In Programm verwendet werden.
• Die Teilnehmer haben nur Anspruch auf den Rabatt, nachdem sie ein berechtigtes Produkt erworben haben.
• Die Auszahlung der Rabatte findet in Übereinstimmung mit den zusätzlichen Bedingungen statt, die auf der Trade-In Programm-Seite aufgeführt sind. Die Rabatte werden in der lokalen Währung angegeben und ausgezahlt.
• Ehemalige Demo-Produkte sind nicht berechtigt, als berechtigte Produkte registriert zu werden und sind von dem Trade-In Programm ausgeschlossen.
• Dieses Trade-In Angebot kann mit Lenovo-Sonderangeboten kombiniert werden. Lenovo behält sich das Recht vor, Kunden von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen, wenn bereits andere Lenovo-Aktionsangebote oder spezielle Preisvereinbarungen angeboten wurden. Lenovo behält sich das Recht vor, jederzeit zusätzliche Informationen über die relevanten Transaktionen anzufordern und Anfragen abzulehnen, bei denen die Zulassungskriterien nicht erfüllt sind.
• Das Trade-In Programm ist ein Inzahlungnahme-Programm bei dem ausschließlich vergleichbaren Produkte und auf einer Eins-zu-Eins Basis zurückgegeben werden können. Ein Teilnehmer muss mindestens ein berechtigtes Produkt erwerben und im Gegenzug für jedes angemeldete berechtigte Produkt ein berechtigtes Gerät (das ein Lenovo oder Nicht-Lenovo Desktop, Notebook oder 2-in-1 PC sein kann) zurückgeben.
Anträge von Teilnehmern aus entlegenen oder Nicht-Festland Gebieten werden eventuell nicht zugelassen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an register@lenovo-promotions.com.
 
PROGRAMMSCHRITTE UND ABLAUF
• Berechtigte Produkte müssen am oder nach dem 1. Dezember 2016 gekauft werden, um berechtigt zu sein.
• Anträge für den Erhalt eines Rabatts müssen innerhalb der Laufzeit des Programms (1. Dezember 2016 bis 31. Dezember 2018) eingehen, jedoch nicht später als bis zum 15. Januar 2019.
• Alle unvollständigen Anträge werden automatisch abgelehnt. Wenn ein Antrag mit der Begründung "Unvollständig" abgelehnt wird, muss er vervollständigt und erneut vorgelegt werden. Ein Antrag gilt als unvollständig, wenn eins oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllt sind:
1. Die in dem Formular angeforderten Informationen fehlen, zum Beispiel: Seriennummer des berechtigten Produkts,
2. Die als Kaufbeleg vorzulegenden Dokumente mit gültigem Kaufdatum und berechtigtem(n) Produkt(en) fehlen; oder
3. Das gültige berechtigte alte Gerät wird nicht innerhalb der 30-Tage Frist ab dem Datum der Antragsstellung verschickt.
 
TRADE-IN VEREINBARUNG
Die Teilnehmer können den Rabatt über die Trade-In Programm-Seite beantragen. Durch die Annahme der Teilnahmebedingungen dieses Trade-In Programms sichert der Teilnehmer zu, dass (i) alle alten berechtigten Geräte vor dem Antrag auf Rabatt im Besitz des Teilnehmers waren; (ii) Dass der Teilnehmer Rechtsanspruch auf die berechtigten Geräte hat, für diese keine Pfandrechte oder andere Sicherungsrechte bestehen, der Besitzanspruch des Teilnehmers keinen Rechten Dritter unterliegt und dass der Teilnehmer das Recht hat, die berechtigten Geräte an Lenovo zu übertragen; (iii) Dass das berechtigte Gerät frei von jeglichen Einschränkungen oder Lasten ist, einschließlich Software Dritter, die nicht übertragen werden kann oder für die Lizenzgebühren fällig sind. Anträge die falsche oder irreführende Angaben enthalten, werden nicht bearbeitet. Lenovo behält sich das Recht vor, Zahlungen zu verzögern und / oder alle Forderungen zu überprüfen, die aufgrund von verdächtigen Aktivitäten eine Untersuchung erfordern.
 
NACHWEIS DES KAUFS DES BERECHTIGTEN PRODUKTS
Der Antrag für eine Inzahlungnahme wird abgelehnt, wenn Lenovo den Kaufnachweis des berechtigten Produkts nicht gemäß den Teilnahmebedingungen des Trade-In Programms erhält.
 
Der Kaufnachweis eines berechtigten Produkts muss die folgenden Informationen enthalten:
1. Name und Adresse des Endkunden.
2. Name und Adresse des Lenovo Händlers im Briefkopf.
3. Modell- und Seriennummer des berechtigten Produkts.
 
Eine Bestätigungs-E-Mail mit einer Antragsnummer und mit dem Hinweis auf die nächsten Schritte im Verfahren wird dem Teilnehmer zugeschickt, nachdem er den Antrag gestellt hat. Diese E-Mail sollte vom Teilnehmer gespeichert und aufbewahrt werden. Bei allen Fragen rund um das Trade-In Programm muss die Antragsnummer angegeben werden. Lenovo behält sich das Recht vor, neben der Rechnung für das berechtigte Produkt von dem Teilnehmer einen weiteren Nachweis für den Kauf und / oder Besitz des Geräts zu erfragen (z.B. Foto von dem Etikett mit der Seriennummer, Barcode, etc.).
 
BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RÜCKSENDUNG VON BERECHTIGTEN GERÄTEN
Die Inzahlungnahme und der wie von Lenovo angegebene zugehörige Rabatt gelten nur für die eingeschickten berechtigten Geräte, die voll funktionsfähig sind. Dies wird während des Prüfungsprozesses bei Eingang der Geräte bei TechProtect bestimmt. Berechtigte Geräte müssen komplett zurückgegeben werden, sie müssen in einem betriebsbereiten, verkaufsfähigen Zustand sein und über das gesamte Zubehör wie Netzteil und Adapter verfügen. Vor dem Einsenden der berechtigen Geräte an Lenovo müssen alle gespeicherten Daten auf dem Geräte gelöscht werden. Nach dem Eingang der berechtigen Geräte bei Lenovo wird eine Wiederherstellung der Daten nicht mehr möglich sein. Lenovo übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten von eingeschickten Geräten. Lenovo übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, wenn von irgendwelchen Dritten auf nicht gelöschte Daten auf dem alten Geräte zugegriffen wird. Alte an Lenovo geschickte Geräte dürfen nicht mit biologischen, chemischen oder radioaktiven Stoffen verunreinigt sein.
 
REGELUNGEN ZU RABATTBETRÄGEN
Der Trade-In Betrag wird von TechProtect an den Teilnehmer ausgezahlt. Sofern der Teilnehmer die im Rahmen dieses Trade-In Programms beschriebenen Teilnahmebedingungen eingehalten hat, erfolgt die Bezahlung mittels elektronischer Banküberweisung innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach Erhalt der Einsendung des berechtigten Geräts an den von uns bestimmten Ort. Die Zahlung kann nur an ein Bankkonto in dem Land vorgenommen werden, in dem sich der Teilnehmer für das Trade-In Programm registriert hat. Im Falle einer nicht korrekten Zahlungen seitens TechProtect (zum Beispiel im Anschluss an einen falschen oder fehlerhaften Antrag seitens des Teilnehmers), muss der Teilnehmer innerhalb von achtundzwanzig (28) Tagen nach Benachrichtigung durch Lenovo den fälschlich erhaltenen Betrag zurückzuzahlen oder erstatten. Der Teilnehmer stimmt zu, Lenovo frei von der Verantwortung für irgendwelche Haftungsansprüche, Forderungen, Schäden und Steuerverpflichtungen zu halten, die unter solchen Umständen entstehen könnten. Weder Lenovo noch die TechProtect GmbH sind für Bank- oder andere Gebühren verantwortlich, die dem berechtigten Kunden im Zusammenhang mit Zahlungen entstehen. Zahlungen werden nur in € ausgeführt.
 
LOGISTIK
Berechtigte Geräte müssen sich in dem Land befinden, in dem der Teilnehmer den Antrag auf die Auszahlung eines Rabatts stellt. Lenovo wird den Versand der einzuschickenden Geräte kostenlos organisieren (die Verwendung des bereitgestellten Lenovo Packzettel ist zu dem Zweck erforderlich). Sobald der Antrag als korrekt und vollständig eingestuft wurde, erhält der Teilnehmer eine weitere E-Mail mit der Bestätigung, dass der Antrag genehmigt wurde. Sie enthält Details in Bezug auf den Logistik-Prozess sowie ein Retourenetikett. Das Retourenetikett muss an der Außenseite des Box angebracht werden und sollte leicht zugänglich sein, auch wenn die Box auf einer Palette gestapelt wird. Es wird empfohlen, das Retourenetikett mit durchsichtigem Klebeband zu sichern. Des Weiteren soll ein Ausdruck dieser Bestätigungsmail in die Box zu dem einzuschickenden Gerät beigelegt werden, damit eine reibungslose Zuordnung des Auftrages gewährleistet ist. Die alten Geräte müssen transportsicher verpackt sein, so dass Schäden an den Geräten vermieden werden. Das berechtigte Gerät kann an einer lokalen Postdienststelle abgegeben werden, wenn das Gesamtgewicht von dreißig Kilogramm (30 kg) nicht überschritten wird. Sollte das tatsächliche Gesamtgewicht die Restriktionen in der Bestätigungsmail überschreiten, soll sich der Kunde bitte mit Lenovo in Verbindung setzen, damit eine Abholung der Geräte organisiert werden kann (register@lenovo-promotions.com). Die Abholung muss am Einfahrtstor im Erdgeschoss erfolgen. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Deinstallation der alten Geräte und muss die alten Geräte ordnungsgemäß für den Versand vorbereiten, einschließlich des Löschens aller Daten.
 
Sollte eine Abholung notwendig sein, wird Lenovo zum vereinbarten Datum einen Spediteur zu der von dem Teilnehmer im Antrag angegebenen Adresse schicken. Falls das vereinbarte Datum für den Teilnehmer nicht möglich ist, muss der Teilnehmer das Kundenservice-Center per E-Mail kontaktieren (register@lenovo-promotions.com). Wenn die Geräte nicht zum vereinbarten Datum für die Abholung bereit sind und die durch Lenovo beauftragten Spedition nochmals an einem anderen Tag kommen muss, werden dem Teilnehmer die entstehen zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.
 
Der Zeitraum zwischen Annahme des Trade-In-Antrags des Teilnehmers und der tatsächlichen Abholung der alten Geräte darf nicht mehr als dreißig (30) Arbeitstage betragen. Falls dies nicht der Fall ist, so ist die Inzahlungnahme hinfällig.
 
Lenovo wird die alten Geräte nur innerhalb der jeweiligen nationalen Grenzen abholen. Es können unter Umständen geographische Einschränkungen gelten. Der Teilnehmer muss sicherstellen, dass Druckerpatronen und Abfallbeutel vor dem Beginn des Transports entfernt werden.
 
ÜBERTRAGUNG VON EIGENTUM UND RISIKO
Die Besitzrechte der alten Geräte werden bei Aushändigung der alten Geräte an den Spediteur an Lenovo übertragen. Die Eigentumsübertragung des berechtigten Geräts an den von Lenovo festgelegten Standort wird endgültig und wirksam sobald die Übergabe des Geräts an den von Lenovo eingesetzten Spediteur erfolgt ist. Gleichzeitig verfallen zu dem Zeitpunkt auch alle möglichen Belastungen und Schulden. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, alle Dokumente zu unterzeichnen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Übertragung des Eigentumsrechts an Lenovo wirksam zu machen.
 
NICHT-RÜCKGABE DES / DER ALTEN GERÄTE(S)
Nach Abholung durch den Spediteur ist Lenovo nicht mehr in der Lage, irgendein Gerät (einschließlich Zubehör) an den Teilnehmer zurückzugeben und alle Geräte und Produkte bleiben Eigentum von Lenovo.
 
RÜCKGABE EINES FALSCHEN ALTEN GERÄTS
Wenn ein altes Gerät zur Abholung vorbereitet wurde, das nicht dem vom Teilnehmer in dem Antrag angegebenen entspricht, und / oder ein solches an den von Lenovo bezeichneten Ort transportiert wurde, ist Lenovo berechtigt, dem Teilnehmer die anfallenden Kosten für die Abholung und Rücksendung in Rechnung zu stellen, soweit der Fehler durch Lenovo verursacht wurde.
 
NICHT-EINHALTUNG DER BEDINGUNGEN DES PROGRAMMS
Die alten Geräte müssen mit den bei der Antragsstellung gegebenen Daten übereinstimmen. Wenn dies nicht der Fall ist, behält sich Lenovo das Recht vor, keinen Rabatt zu gewähren.
 
RECHNUNGSSTELLUNG
Das Trade-In Programm erfordert vom Teilnehmer die Annahme einer Self-Billing-Rechnung. Um eine konsistente und gültige Rechnungsstellung gewährleisten zu können, erstellt Lenovo einen Vorschlag des Abrechnungsbelegs auf den Namen des Teilnehmers und sendet diesen zur Einwilligung an den Teilnehmer. Sobald dieser vom Teilnehmer angenommen wurde, wird Lenovo die jeweilige Zahlung vornehmen und eine finale Rechnung ausstellen.